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Ratgeber · Kosten und Förderung · Stand November 2026

Nullsteuersatz Photovoltaik 2026: 0 % Umsatzsteuer erklärt

Kurz gesagt

Für private Photovoltaikanlagen bis 30 kWp fällt seit 2023 keine Umsatzsteuer an. Diese Regelung gilt 2026 unverändert. Konkret: bei einer typischen 10-kWp-Anlage mit Speicher (Bruttopreis früher ca. 25.000 Euro) sparen Sie rund 4.000 Euro allein durch den Nullsteuersatz. Kein Antrag, keine Rückerstattung, keine Vorfinanzierung. Sie zahlen direkt netto = brutto. Ab 2027 gibt es politische Diskussionen über Anpassungen. Nichts ist beschlossen, aber wer die Anlage im Jahr 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich den aktuellen Status.

10-kWp-Photovoltaikanlage in Sachsen-Anhalt, Nullsteuersatz gilt bis 30 kWp
Was der Nullsteuersatz konkret bedeutet, wie viel Sie in Euro sparen, wer profitiert und was möglicherweise ab 2027 kommt. Ehrlich aus Köthen, mit Zahlen aus unserer Praxis.

Wie funktioniert der Nullsteuersatz genau

Rechtlich: § 12 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes regelt seit 1. Januar 2023 einen Steuersatz von 0 % für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen an Privatpersonen. Das gilt für die komplette Anlage inklusive Modulen, Wechselrichter, Speicher, Montage, Kabel und Zubehör.
Voraussetzungen sind einfach:
  • Die Anlage ist installiert auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes oder öffentlichen Gebäudes.
  • Die Bruttonennleistung liegt bei maximal 30 kWp (Kilowatt-Peak).
  • Der Kunde ist Endverbraucher, kein gewerbliches Unternehmen mit Vorsteuerabzug.
Das war es. Kein Antrag, keine Bestätigung vom Finanzamt, keine Wartezeit. Ihr Handwerker rechnet direkt mit 0 % Umsatzsteuer ab.

Was bedeutet das in Euro

Konkrete Beispiele aus unseren Projekten:

Die Zahlen unten sind Erfahrungswerte aus unseren Projekten in Köthen, Halle, Bernburg, Dessau-Roßlau und Umgebung. Alle Preise inklusive Montage, Inbetriebnahme und Netzbetreiber-Anmeldung, ohne Extras wie Notstrom oder Wallbox.
Wichtig: Die genannten Preise gelten für den Nullsteuersatz (0 % Umsatzsteuer), der 2026 für private Photovoltaikanlagen bis 30 kWp unverändert gilt.

8 kWp Photovoltaikanlage mit 5 kWh Speicher

  • Früher (mit 19 % USt.): ca. 17.850 Euro brutto
  • Heute (0 % USt.): ca. 15.000 Euro netto = brutto
Ersparnis: ca. 2.850 Euro

10 kWp Photovoltaikanlage mit 10 kWh Speicher

  • Früher: ca. 26.180 Euro brutto
  • Heute: ca. 22.000 Euro
Ersparnis: ca. 4.180 Euro

12 kWp Photovoltaikanlage mit 10 kWh Speicher plus Wallbox

  • Früher: ca. 30.940 Euro brutto
  • Heute: ca. 26.000 Euro
Ersparnis: ca. 4.940 Euro
Wichtig: Auch die Wallbox fällt unter den Nullsteuersatz, wenn sie gemeinsam mit der Photovoltaikanlage installiert wird. Wenn Sie die Wallbox später einzeln nachrüsten, greift der Nullsteuersatz nicht, dann zahlen Sie wieder 19 % USt.

Wann lohnt sich eine Anlage?

Wer profitiert

  • Alle Privatpersonen, die eine PV-Anlage bis 30 kWp installieren.
  • Vermieter, die die Anlage auf ihrem Miethaus installieren (Wohnzweck).
  • Öffentliche Träger und gemeinnützige Vereine.

Was ab 2027 politisch diskutiert wird

Aktueller Stand: nichts ist beschlossen. Aber es gibt drei Diskussionsstränge, die 2026 aufgekommen sind:
  • Absenkung der 30-kWp-Grenze: Einige Politiker fordern, die Grenze auf 15 oder 20 kWp zu senken, weil größere Anlagen als „nicht mehr rein privat" gelten sollen. Wer heute eine Anlage über 20 kWp plant, sollte den Bau im Jahr 2026 abschließen.
  • Zeitliche Befristung: Der Nullsteuersatz wurde 2023 ohne Ablaufdatum eingeführt. Es gibt Stimmen, die eine Befristung bis Ende 2028 oder 2030 fordern. Nichts konkret, aber möglich.
  • Teilweise Rücknahme für Speicher: Der Speicher wurde bewusst in die Regelung aufgenommen, weil er die PV-Anlage sinnvoll ergänzt. Es gibt Diskussionen, Speicher wieder mit einem reduzierten Satz (7 %) zu belegen. Das würde eine 10-kWh-Speicher um ca. 450 Euro verteuern.
Kurzfristig wird sich für 2026 sehr wahrscheinlich nichts ändern. Ab 2027 ist eine Anpassung möglich, aber nicht sicher. Wer die Anlage 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich den aktuellen Status auch für die Zukunft (der einmal angewendete Steuersatz bleibt).

Häufige Fragen

Wie lange dauert es vom Erstgespräch bis Strom auf dem Dach?

In der Regel 6 bis 8 Wochen, abhängig von Komponenten-Verfügbarkeit und Netzbetreiber-Anmeldung. Die reine Bauzeit beträgt 1 bis 2 Tage.

Was zahle ich an Steuern auf eine Solaranlage?

Aktuell gilt der Nullsteuersatz: 0 % Umsatzsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp für Privathaushalte. Sie sparen 19 % gegenüber früher. Wir kümmern uns um die korrekte technische Anmeldung; den Förderantrag bei der KfW stellt der Eigentümer (oder die Hausbank) selbst, wir liefern die Unterlagen.

Wir haben ein Schieferdach, geht das?

Ehrliche Antwort: Nein. Auf Schiefer können wir keine PV-Anlage montieren, ohne Schäden am Dach zu riskieren. Bei Ziegel, Bitumen, Blech und Trapezblech ist das anders, da bauen wir gerne.

Was ist, wenn die Wallbox erst später dazukommen soll?

Wir planen Ihre PV-Anlage so, dass eine Wallbox jederzeit ohne Umrüstung dazukommen kann. Das ist Standard bei uns, nicht Aufpreis.

Welche Anlagen-Größe lohnt sich in Sachsen-Anhalt?

Für ein typisches Einfamilienhaus in Sachsen-Anhalt sind 8 bis 15 kWp die wirtschaftlichste Größe. Wir rechnen mit 900 bis 1.000 kWh Ertrag pro kWp und Jahr. Eine 10-kWp-Anlage liefert also 9.000 bis 10.000 kWh, mehr als ein vierköpfiger Haushalt verbraucht. Den Überschuss vergütet der Netzbetreiber für 20 Jahre garantiert. Unsere Faustregel: das Dach voll belegen, soweit Statik und Verschattung es zulassen. Bis 30 kWp gilt der Nullsteuersatz, und jede zusätzliche Kilowattstunde refinanziert sich über Eigenverbrauch oder Einspeisung. Die optimale Größe für Ihr Dach klären wir im Vor-Ort-Termin.

Anlagen, die wir so gebaut haben